01.07.2018

Integration bleibt Daueraufgabe

Asylrecht steht nicht zur Disposition – Fluchtursachen bekämpfen. Der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Evangelischen Allianz (Fotos) nimmt Mitte August in einer Erklärung ausführlich Stellung zur Flüchtlings- und Integrationspolitik:

Habt die Fremden lieb.“ Dieser biblische Grundsatz ist Grundlage unseres Nachdenkens und Arbeitens im Bereich Migration und Integration. Auch das Grundgesetz benennt die „Würde des Menschen“ als oberstes Rechtsprinzip. Unabhängig von der jeweiligen Einschätzung politischer Entscheidungen und Vorgaben gilt uns als Bibelbewegung die Liebe zu jedem Menschen (Nächstenliebe, Freundesliebe, Feindesliebe) als grundlegend für das Leben. Diese Liebe zu den Menschen beinhaltet auch die bewusste Einladung zum Glauben, zum Christwerden. Aufgrund dieser Vorgaben formulieren wir für die aktuelle gesellschaftliche und kirchliche Diskussion nachfolgende Überzeugungen: 

1. Die weltweiten Flüchtlings-, Migrations- und Wanderbewegungen lassen sich nicht kurzfristig und durch den Alleingang eines Staates abwenden. Menschen wollen aber in aller Regel nicht auf Dauer unterwegs bleiben, sondern in ihre Heimat zurückkehren oder an einem neuen Ort Wurzeln schlagen. Darum braucht die Aufgabe der Integration Langzeitperspektiven. Jede Aktion muss auf die Langzeitfolgen hin durchdacht werden. 

2. Europa und insbesondere Deutschland sind in einer Welt mit global zur Verfügung stehenden Informationen zu Recht als privilegierte Region bekannt. Wenn Menschen auf der Suche nach einer besseren Lebensperspektive ihre Heimat verlassen oder verlassen müssen, dann ist es naheliegend, als Zielregion Europa und innerhalb Europas Deutschland anzustreben. Durch unsere besondere Lage und unseren Wohlstand sind wir aber auch besonders gefordert, die Fluchtursachen in den Heimatländern zu bekämpfen. Katastrophenhilfen, wirksame und nachhaltige Entwicklungshilfe, eine faire Wirtschaftspolitik, Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Friedenspolitik sind als menschenwürdige, nachhaltige Hilfen zu gestalten. Sie reduzieren die aRisiken für die Flüchtenden. Sie dienen langfristig dem sozialen Frieden, weltweit und in unserem Land. Die Anstrengungen dazu müssen wesentlich verstärkt werden, was im Übrigen für die Geberländer auch ökonomisch sinnvoll ist. 

3. Das Grundrecht auf Asyl ist nicht verhandelbar. Menschen, die politisch verfolgt werden, müssen und wollen wir Zuflucht gewähren. Das gilt ebenso für Menschen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein Bleiberecht haben. Auf europäischer Ebene sind deshalb aber auch die Verfahren in diesen Fragestellungen zeitnah und mit Nachdruck synchron zu gestalten. Das Recht auf Asyl und das Bleiberecht unter den Maßgaben der Genfer Flüchtlingskonvention haben Vorrang vor der Freizügigkeit innerhalb Europas. Da der Schutz der Menschen Vorrang haben muss, kann aber die Freizügigkeit innerhalb Europas, auch langfristig, eingeschränkt werden. 

4. Die bisherigen rechtlichen Regelungen, dass Asylrecht und Bleiberecht erst greifen können, wenn Menschen in unserem Land ankommen, führen mit zu gefährlicher Flucht und unkontrollierter Einreise. Wir geben deshalb zu bedenken, einen grundsätzlichen Wandel anzustreben: Auch in deutschen Botschaften und Konsulaten in anderen Staaten muss der Antrag auf Asyl gestellt werden können und zeitnah, letztgültig und dauerhaft entschieden werden. Dazu sind angemessene personelle und organisatorische Ressourcen bereitzustellen. Das würde zu einer menschenwürdigeren Behandlung und Gerechtigkeit beitragen sowie Korruption und verbrecherische Schleusermethoden verhindern. Es muss sichergestellt werden, dass Zugänge zu Botschaften und Konsulaten strengen rechtsstaatlichen Vorgaben unterliegen. Wir sehen es kritisch, wenn im Rahmen der Bekämpfung von Fluchtursachen totalitäre Staaten mit Technik und Knowhow zur Grenzsicherung unterstützt werden. Denn es besteht die Gefahr, dass diese Systeme dann auch gegen die innerstaatliche Opposition genutzt werden. 

5. Ein hohes Gut unserer Verfassung ist der staatliche Schutz für Ehe und Familie. Wer Asyl- oder Bleiberecht in Deutschland genießt, braucht auch die Möglichkeit des Familiennachzugs für den Ehepartner und minderjährige Kinder. Ehe und Familie sind eine wichtige Säule des seelischen Wohlbefindens. Diese kleinsten verbindlichen Zellen prägen und stabilisieren das gesellschaftliche Leben. 

6. Integration und Eigenverantwortung wird durch die Möglichkeit gestärkt, sich am Arbeitsmarkt zu beteiligen. Wer in unserem Land lebt, soll einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit nachgehen dürfen. Dies entlastet die Gesellschaft von den Sozialkosten, stärkt die Mitverantwortung und damit auch den sozialen Frieden. 

7. Abschiebungen dürfen nur in Staaten erfolgen, die die Grundrechte garantieren. Dazu gehören ganz wesentlich Glaubens- und Religionsfreiheit, die nicht nur ein „stilles Glaubensleben“ ermöglichen, sondern aktives Bezeugen seiner Überzeugungen. Wir setzen uns für bedrohte oder verfolgte Minderheiten ein, insbesondere auch für Christen, die weltweit am stärksten in Sachen Religionsfreiheit beeinträchtigt sind. 

8. Ob jemand Christ ist oder nicht, kann nicht von Staats wegen entschieden werden. Glaubensprüfungen stehen staatlichen Organen nicht zu. Hier ist die Beurteilung christlicher Kirchen und Gemeinden als grundlegende Expertise nötig und ausreichend. 

9. Bei der Beratung und möglichen Beschlussfassung über ein Einwanderungsgesetz sind zwingend zu beachten und zu berücksichtigen: 

– Eine Frucht der jahrzehntelangen Entwicklungshilfe ist Bildung und Ausbildung in vielen Ländern. Gerade hochqualifizierte Personen werden jetzt dort benötigt, um die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung voranzubringen. 

– Wir dürfen unseren Fachkräftemangel nicht dadurch vermindern oder beheben, dass wir diese Personen nach Deutschland anwerben oder ihnen die Einreise ermöglichen. Das wäre eine moderne neue Form der Kolonialisierung mit verheerenden langfristigen Folgen. 

– Einwanderung sollte aus Ländern der Zwei-Drittel-Welt im Hinblick auf benötigte Fachkräfte nur für jene Berufsgruppen ermöglicht werden, die nachweislich trotz ihrer Eignung keine Bedarfslücke in ihren Heimatländern erzeugen. 

Die Stellungnahme wurde erarbeitet von den Arbeitskreisen Migration und Integration und Politik der Deutschen Evangelischen Allianz.