01.07.2018

Heimowski: Frauen besser vor Zwangsprostitution schützen!

In Deutschland wird nicht genügend getan, um Frauen vor Zwangsprostitution zu schützen.

In Deutschland wird nicht genügend getan, um Frauen vor Zwangsprostitution zu schützen. Dieser Ansicht ist Uwe Heimowski (Foto r.), Beauftragter der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) am Sitz des Bundestages und der Bundesregierung. Er äußerte sich anlässlich des Internationalen Tags gegen Menschenhandel am 30. Juli. Schätzungen zufolge gebe es in Deutschland bis zu 400.000 Prostituierte, sagte Heimowski. Laut Experten des Bundeskriminalamtes verkauften 80 bis 90 Prozent ihren Körper nicht freiwillig. „In Deutschland werden also täglich bis zu 360.000 Frauen gegen Geld vergewaltigt.“ Darunter seien vor allem Frauen aus Osteuropa und aus Afrika. Bei einem Besuch in Rumänien und Moldawien hätten ihm örtliche Menschenrechtler berichtet, dass manche Familienclans einen Teil ihres Nachwuchses bewusst nicht bei den Behörden anmeldeten. Schon vor der Geburt sei beschlossen, dass Babys später „gehandelt“ werden sollen: „Sie werden als Kinder nach Russland, in die Türkei oder nach Westeuropa verkauft. Niemand vermisst sie, niemand kennt sie, keiner weiß, wie viele betroffen sind.“ Er sei dankbar für das im Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz, wonach Prostituierte nun ihre Tätigkeit anmelden und regelmäßig eine gesundheitliche Beratung in Anspruch nehmen müssen. Bordell-Betreiber müssen Mindeststandards bei Personal, Hygiene und Sicherheit erfüllen. 

DEA: Deutschland sollte ein „Sexkaufverbot“ einführen 

Doch das Gesetz gehe nicht weit genug, betont Heimowski. Er folgt damit auch einer Erklärung der DEA, die Anfang Juli anlässlich des Jahrestages des Gesetzes in einer Pressemitteilung betont hatte: „Die Würde der Frau ist unverkäuflich.“ Darin heißt es weiter: „Prostitution verletzt die Würde von Frauen und ist eine Menschenrechtsverletzung. Frauen werden durch Prostitution zur Ware degradiert. Männer haben kein Recht, Frauen zu kaufen. Prostitution, Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung sind Verstöße gegen die Menschenwürde und mit den Grundsätzen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einschließlich des Ziels und des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter, unvereinbar.“ 

Die DEA fordert darum ein „Sexkaufverbot“ nach dem sogenannten „Nordischen Modell“, das in Schweden, Norwegen, Island, Frankreich, Irland und Nordirland bereits erfolgreich umgesetzt wird. Anders als beim herkömmlichen Prostitutionsverbot wird bei diesem Modell nicht die Frau, sondern der Sexkäufer bestraft. Das Opfer wird nicht zusätzlich kriminalisiert.

Erfahrungen mit dem „Nordischen Modell“ zeigten, dass sich das Bewusstsein der Bevölkerung für die Würde der Frauen positiv verändere. Zudem sei durch die nachlassende Nachfrage der Markt für Prostitution geschrumpft. Außerdem fordert die DEA, dass Zuhälterei und Menschenhandel nach Grundgesetz Artikel 1 als Menschenrechtsverletzungen eingestuft werden. Freiheits- und Geldstrafen müssten der Schwere dieses Verbrechens entsprechen. 

Einhergehen müsse das Sexkaufverbot mit Investitionen in Bildungs-, Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen der Zivil-bevölkerung, Schulung und ausreichenden Ressourcen der Polizei sowie sozialen und therapeutischen Hilfsangeboten für Frauen.